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Kirchenkreissynode stärkt Jugendarbeit

  • Abstimmung über die Änderungsanträge auf der Synode.
  • Propst Matthias Krüger bringt den Entwurf der neuen Finanzsatzung ein.

Rendsburg – Der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde hat eine neue Finanzsatzung. Die Synodalen stimmten am Sonnabend, 18. März, auf ihrer Tagung im VEK einstimmig für das Papier. Vorausgegangen waren intensive Diskussionen und die Abstimmung von vier Änderungsanträgen. Gestärkt wurde unter anderem die Jugendarbeit. Die Synodalen entschieden sich dafür, die Jugendkirche mit festen Mitteln in der neue Finanzsatzung zu verankern. Beendet ist damit der Transformationsprozess des Kirchenkreises, der 2020 begann. Er hatte als Ziel eine neue Finanzsatzung.

Die neue Finanzsatzung sichert insbesondere die Arbeitsbereiche Jugend und Kirchenmusik in den Kirchengemeinden wie auf Kirchenkreisebene finanziell ab. Dafür wird ein prozentualer Anteil der jeweiligen Kirchensteuerzuweisung für die Gemeinden erst verfügbar, wenn ein Konzept vorliegt, welches die zweckbestimmte Nutzung belegt. Bei den Kirchengemeinden betrifft das je 6 Prozent, in der Summe 12 Prozent der Zuweisung. Beim Kirchenkreis hingegen sind 21,5 Prozent zweckgebunden: 5 Prozent für die Kirchenmusik, 13 Prozent für die allgemeine Jugendarbeit sowie 3,5 Prozent für eine Jugendkirche in Verantwortung des Kirchenkreises. Konzepte können Kirchengemeinden gemeinsam erstellen, wie es bereits in Rendsburg und Umgebung passiert. Sie können diese Aufgabe aber auch dem Kirchenkreis übertragen und beispielsweise Konfi-Camps von der Jugendarbeit im Zentrum für Kirchliche Dienste durchführen lassen.

In der neuen Finanzsatzung wird auch die Verteilung der Gelder zwischen Kirchenkreis und Gemeinden neu geregelt. Statt 22 Prozent wird der Kirchenkreis jetzt 27 Prozent bekommen, die Kirchengemeinden 73 Prozent. Dieser Schritt wurde notwendig, da einige Aufgaben, die vorher gemeinschaftlich finanziert wurden, jetzt ausschließlich vom Kirchenkreis getragen werden. Auf der vergangenen Synode war allerdings noch von einem Verteilschlüssel von 26 zu 74 Prozent die Rede. Propst Matthias Krüger begründete die Verschiebung zugunsten des Kirchenkreises mit der Verantwortung für die Jugendkirche. Diesem Vorschlag konnte die Synode erst folgen, nachdem eine Änderung aufgenommen wurde, mit dem dieses Prozent auch zweckgebunden festgeschrieben wurde. Drei weitere Änderungsanträge zur Finanzsatzung behandelte die Synode. Einer betraf den Verbleib der zweckgebundenen Mittel von Kirchengemeinden, wenn diese mangels Konzepts nicht abgerufen werden können. Der Vorschlag des Kirchenkreisrates sah vor, dass diese Mittel dann wieder an alle Kirchengemeinden prozentual verteilt werden. Die Synode beschloss jedoch den Änderungsantrag, der vorschreibt, dass dieses Geld in eine zweckgebundene Rücklage der jeweiligen Kirchengemeinde zu geben ist. Ein weiterer Änderungsantrag sah vor, dem zusätzlichen Prozentpunkt Verschiebung zwischen Kirchenkreis und Kirchengemeinde nicht zuzustimmen. Der Änderungsantrag fand keine Mehrheit. Zuletzt ging es um die Verwendung möglicher Überschüsse. In der vorgelegten Finanzsatzung sollte die Synode über die Verwendung dieser Mittel entscheiden. Die Synode folgte jedoch dem Änderungsantrag. Laut diesem sollen mögliche Überschüsse im folgenden Haushaltsjahr in die reguläre Verteilung zwischen Gemeinschaftsanteil, Kirchenkreisanteil und Kirchengemeindeanteil gehen. Das Landeskirchenamt der Nordkirche wird die von der Synode verabschiedete neue Finanzsatzung jetzt abschließend rechtlich prüfen, damit sie ab 2024 In Kraft treten kann.

Hintergrund Finanzsatzung und Verteilung der Mittel

Die Kirchensteuer wird von der staatlichen Finanzverwaltung eingezogen und an die Kirchen weitergeleitet. Kirchensteuern zahlen nur die Mitglieder, die auch Einkommen haben und darauf Steuern zahlen. Das heißt, dass zum Beispiel Arbeitslose, Kinder oder Studierende nichts zahlen. Der Staat bekommt für den Einzug der Steuern eine Vergütung und leitet den Rest an die jeweilige Landeskirche weiter, in unserem Fall an die Nordkirche, die diese zu großen Teilen nach einem bestimmten Schlüssel an die Kirchenkreise weiterreicht. Verantwortlich dafür ist letztlich die Synode, das Parlament, der Nordkirche, die den Haushalt und die Verteilschlüssel demokratisch beschließt.

Die Zuweisung an die Kirchenkreise richtet sich nach der Zahl der Kirchenmitglieder und der Gesamtbevölkerung, denn die evangelische Kirche will nicht nur für die Mitglieder, sondern für die ganze Gesellschaft da sein. Außerdem werden die kirchlichen Gebäude berücksichtigt. Die Kirchensteuermittel, die der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde erhält, werden dann solidarisch unter allen Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises verteilt. Den Verteilschlüssel hat wiederum die Kirchenkreissynode in der Finanzsatzung festgelegt.

Zunächst werden die Kosten im sogenannten Gemeinschaftsanteil bedient: unter anderem die Kosten für die Pfarrstellen, die Kirchenkreisverwaltung oder der Klimaschutz. Die verbleibenden Mittel werden verteilt zwischen dem Kirchenkreis im engeren Sinne und den Gemeinden. Nach der neuen Finanzsatzung sind dies 73 Prozent für die 29 Kirchengemeinden und 27 Prozent für den Kirchenkreis. Der Kirchenkreis im engeren Sinne finanziert aus seinem Anteil unter anderem die Dienste und Werke des Kirchenkreises, die Kirchenkreissynode, die Öffentlichkeitsarbeit und die Personal- und Gemeindeentwicklung. Der Kirchengemeindeanteil wird nach einem Schlüssel an alle 29 Kirchengemeinden verteilt. Dabei spielt vor allem der Anteil an Kirchenmitgliedern aber auch die Größe der Wohnbevölkerung in einer Kirchengemeinde eine Rolle.