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Kirchenkreissynode beschließt Ausgleich von Mindereinnahmen

  • Propst Matthias Krüger berichtete aus der Arbeit der Steuerungsgruppe zum Transformationsprozess.

Rendsburg – Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zeigen sich im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde nicht nur darin, dass Veranstaltungen und Gottesdienste nicht oder nur stark eingeschränkt möglich sind oder waren, sondern auch in den Finanzen. In Folge von Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit sinken die deutschen Staatseinnahmen, was sich grundsätzlich auch auf die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen auswirkt.

Entgegen der Befürchtungen lag die Zuweisung für den Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2020 über den Planzahlen lag. Eine Entnahme der Ausgleichsrücklage zur Erfüllung des Synodenbeschlusses vom 19.09.2020 war daher nicht erforderlich. Für das Haushaltsjahr 2021 steht dennoch die Möglichkeit im Raum, dass die Zuweisungen geringer als geplant ausfallen. Um diese Mindereinnahmen auszugleichen, beschloss die Synode einstimmig, dem Kirchenkreis und den Kirchengemeinden finanzielle Unterstützung im Haushaltsjahr 2021 zuzusichern. Aus der Ausgleichsrücklage werden die Zuweisungen an die Kirchengemeinden sowie den Kirchenkreis bei Bedarf aufgefüllt auf den Stand der Zuweisung im Haushaltsjahr 2020 (Kirchengemeinden 4.470.300 €, Kirchenkreis 1.260.900 €).

Steuerungsgruppe arbeitet an tragfähigen Konzepten für die zukünftige Arbeit

Deutlich zeigt sich aber, dass die aktuelle Finanzsatzung des Kirchenkreises geändert werden muss, damit künftig mit sinkenden Mitteln weiter gute Arbeit geleistet werden kann. Dafür startete die Synode schon im Jahr 2020 den Transformationsprozess „Prüfet aber alles …“, über deren Arbeit Propst Matthias Krüger berichtete. Er ist Vorsitzender der Steuerungsgruppe, die im Dezember 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat. Der Prozess beschäftigt sich im Kern mit der Frage: Wie wird kirchliche Arbeit im Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde bei sinkenden Kirchensteuermitteln in Zukunft gestaltet? Die Mitglieder der Steuerungsgruppe überdenken alle Arbeitsbereiche in Hinblick auf Inhalt und Finanzierung und ordnen sie gegebenenfalls neu. Das daraus resultierende Strategiepapier wird dann der Synode vorgelegt. Sechs Schwerpunkte inhaltlicher Arbeit hat die Gruppe bereits festgehalten: Pastorale Versorgung/Gottesdienste, Kirchenmusik, Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Konfirmand*innen, Kita-Arbeit, Theologische Bildungsarbeit, Diakonische Arbeit. Nach ersten Beteiligungsrunden mit Ehren- und Hauptamtlichen aus den Kirchengemeinderäten und der Synode hat sich die Steuerungsgruppe zunächst der Kirchenmusik gewidmet und Vorschläge zur Neustrukturierung dieses Arbeitsbereiches verfasst. Diese stellte Propst Krüger der Synode vor, betonte aber ihre Vorläufigkeit: „Vorläufig deshalb, weil fünf weitere Arbeitsbereiche von der Steuerungsgruppe noch nicht betrachtet wurden. Jede Entscheidung in einem Arbeitsbereich hat aber finanzielle Auswirkungen auf die anderen Arbeitsbereiche. In diesem Bewusstsein hat sich die Steuerungsgruppe entschieden, alle Beschlüsse nur vorläufig zu fassen und am Ende des Prozesses alles noch einmal auf die Kompatibilität miteinander und mit den finanziellen Mittel zu prüfen. Hinzu kommt: Alle Beschlüsse der Steuerungsgruppe sind nur Vorschläge, die die Synode sich zu eigen machen kann oder eben nicht. Der Synode kommt die schlussendliche und wirksame Beschlussfassung zu.“