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Kirchengemeinderäte im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde wurden gewählt

  • Aufsteller vor dem Gemeindehaus in Nortorf
  • Wahlhinweis vor der Koseler Kirche

Rendsburg/Eckernförde - Rund 97.500 Wahlberechtigte im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde waren zur Wahl aufgerufen, zwischen 4,4 Prozent und 18,8 Prozent folgten dem Ruf. (Hinweis: Noch fehlen statistische Daten, die einen Durchschnitt möglich machen würden. Die Wahlbeteiligung in der Stichprobe, die die Nordkirche am Wahlsonntag abgefragt hatte, lag bei 8,5 Prozent.) Gewählt wurden am ersten Advent (27. November) die neuen Kirchengemeinderäte in den 31 Kirchengemeinden des Kirchenkreises. Rund 260 Ehrenamtliche bestimmen damit ab Januar die Geschicke ihrer jeweiligen Kirchengemeinde mit, darunter sind viele neue Gesichter. Der Anteil an Briefwählern lag in diesem Jahr in vielen Gemeinden über dem von vor sechs Jahren.

Der Kirchengemeinderat gestaltet gemeinsam mit den Gemeindepastoren und -pastorinnen das Leben der Kirchengemeinde vor Ort. Die Aufgaben sind vergleichbar mit der Arbeit kommunaler Gemeinderäte: Bauangelegenheiten, die Arbeit in Kindertagesstätten und auch der Haushalt der Kirchengemeinde wird von diesem Gremium beschlossen. Zudem gestalten die Mitglieder Gottesdienste mit oder organisieren Besuchsdienste.

Die neuen Kirchengemeinderäte sind für sechs Jahre in ihr Ehrenamt gewählt. Die Wahlergebnisse werden in den Kirchengemeinden in den Schaukästen und durch Kanzelabkündigung bekannt gemacht, spätestens im Januar werden die neuen Kirchengemeinderäte dann in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Wie groß ein Kirchenvorstand ist, hängt unter anderem von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. Weniger als sechs ehrenamtliche Mitglieder darf der Kirchengemeinderat aber per Gesetz der Nordkirche nicht haben. Zu den gewählten Mitgliedern kommen noch die Pastorinnen und Pastoren der Gemeinde hinzu, sie sind durch ihr Amt Mitglied im Kirchengemeinderat. Zusätzlich können Mitglieder berufen werden. Allerdings müssen Ehrenamtliche mindestens zwei Drittel der Plätze besetzen.

Die Wahlergebnisse werden in den Kirchengemeinden ausgehängt, auf eigenen Webseiten veröffentlicht und anderweitig bekannt gemacht. Sie finden sich unter anderem aber auch online hier